Dauer
Bis zu 90 Tage
Innerhalb von 12 Monaten
Alter
18–35 Jahre
Bis 35 J. bei Beschäftigungsbeginn
Vergütung
mind. 14,60 €/Std.
Je nach Arbeitgeber und Position
Für welche Unternehmen?
Die Ferienbeschäftigung eignet sich besonders für
✓ Saisonale Auftragsspitzen
✓ Erhöhter Personalbedarf in den Sommermonaten
✓ Urlaubsbedingte Personalausfälle
✓ Zeitlich begrenzte Projekte
✓ Zusätzlicher Bedarf in Produktion, Service oder Logistik
✓ Schwer planbare Personalengpässe
Vorteile für Arbeitgeber
Warum Ferienbeschäftigung?
Flexible Personalverstärkung zum richtigen Zeitpunkt
Die Studierenden sind bis zu 90 Kalendertage einsetzbar — genau in dem Zeitraum, in dem Ihr Personalbedarf am höchsten ist. Der Beschäftigungszeitraum wird vorab festgelegt und von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt.
Keine Branchenbeschränkung
Die Ferienbeschäftigung ist nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt. Studierende können für praktische, operative und schnell erlernbare Tätigkeiten eingesetzt werden — ohne Anerkennung ihrer Studienrichtung oder Berufsqualifikation.
Geringere Lohnnebenkosten
Wenn die Ferienbeschäftigung sozialversicherungsrechtlich als kurzfristige Beschäftigung eingeordnet wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind, fallen grundsätzlich keine regulären Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Die genaue Beurteilung ist individuell mit Ihrer Lohnbuchhaltung abzustimmen.
Motivierte internationale Studierende
Die Teilnehmer entscheiden sich bewusst dafür, einen Teil ihrer Semesterferien in Deutschland zu arbeiten — um Berufserfahrung zu sammeln, Sprachkenntnisse zu verbessern und den deutschen Arbeitsalltag kennenzulernen.
Unterstützung durch Kontext
Sie müssen die Studierenden nicht selbst im Ausland suchen. Kontext übernimmt Rekrutierung, Vorauswahl, Unterlagenvorbereitung und laufende Kommunikation — von der Planung bis zur Arbeitsaufnahme.
Vergütung
Lohn und Arbeitsbedingungen
Ausländische Studierende dürfen bei der Vergütung und den Arbeitsbedingungen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Beschäftigte in Deutschland. Ab dem 01.01.2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 14,60 € brutto pro Stunde (2026: 13,90 €). Je nach Tätigkeit und geltendem Tarifvertrag kann eine höhere Vergütung vorgeschrieben sein.
Die Ferienbeschäftigung ist kein Praktikum, sondern ein reguläres, zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis. Arbeitszeit, Pausen, Zuschläge und Urlaubstage müssen den geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entsprechen.
Mögliche Branchen
Wo können Studierende eingesetzt werden?
Gastronomie und Restaurants
Kantinen und Fast-Food-Restaurants
Unterkunft
Unterkunft und Erreichbarkeit
Die Unterkunft wird von den Studierenden selbst gebucht und bezahlt; Kontext unterstützt mit Hinweisen und Kontakten. Die genannten rund 15–20 € pro Tag und eine eventuelle Kaution sind Richtwerte und hängen vom Angebot ab.
Kontext unterstützt aktiv bei der Suche und Koordination: Wir stellen Kontakte zu Unterkünften bereit, wo bereits frühere Studierende gewohnt haben, und prüfen neue Optionen vor der Buchung.
Eine Unterkunft oder aktive Unterstützung seitens des Arbeitgebers ist sehr willkommen und erleichtert die Planung erheblich. Falls Sie eine Unterkunft anbieten können, geben Sie dies bitte in der Bedarfsmeldung an.
Voraussetzungen
Was müssen die Studierenden erfüllen?
1
Immatrikuliert an einer anerkannten Hochschule im Ausland
2
Beschäftigung während der offiziellen Semesterferien der Hochschule
3
Bei Beschäftigungsbeginn dürfen die Studierenden höchstens 35 Jahre alt sein.
4
Höchstens 90 Kalendertage Ferienbeschäftigung in Deutschland innerhalb von 12 Monaten
5
Gültige Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit vor Arbeitsbeginn
Wichtig
Die Beschäftigung darf erst aufgenommen werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Bestätigung erteilt hat. Diese kann nicht rückwirkend ausgestellt werden — Anträge müssen rechtzeitig vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn eingereicht werden. Gesetzliche Grundlage: § 14 Abs. 2 BeschV.
Dokumentation
Benötigte Unterlagen
Kontext unterstützt bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Für die Ferienbeschäftigung werden folgende Dokumente benötigt:
Kontext begleitet die Zusammenstellung und Prüfung aller Unterlagen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns direkt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich meinen Bedarf melden?
Je früher, desto besser. Die Bedarfsmeldung von Arbeitgebern ist bereits vor Beginn der Bewerbungsphase (01.11.2026) möglich. Je früher uns die Informationen vorliegen, desto gezielter können wir geeignete Studierende auswählen und das Verfahren rechtzeitig vorbereiten. Die Bestätigung durch die BA kann nicht rückwirkend erteilt werden.
Welche Sprachkenntnisse werden erwartet?
Die erforderlichen Sprachkenntnisse richten sich nach der Stelle und Ihren Anforderungen als Arbeitgeber — teilen Sie uns mit, was Sie benötigen, und wir schlagen passende Studierende vor.
Englisch beherrschen unsere Studierenden in der Regel sehr gut. Deutschkenntnisse variieren — von Grundkenntnissen bis zu fortgeschrittenem Niveau.
Für Studierende mit geringeren Deutschkenntnissen bieten wir auf Wunsch eine gezielte Vorbereitung mit einem Vokabular-Training für die jeweilige Tätigkeit an, damit der Einstieg im Betrieb möglichst reibungslos verläuft.
Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit — wir finden eine passende Lösung.
Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber?
Unsere Vermittlungsleistung ist kostenpflichtig — die Vergütung wird vom Arbeitgeber getragen. Für konkrete Informationen zu unseren Konditionen kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Die Vermittlung ist für Studierende kostenlos. Die Vergütung unserer Vermittlungsleistung trägt der Arbeitgeber. Individuelle Ausgaben werden gesondert ausgewiesen.
Kontext arbeitet nach den
IRIS-Standards für ethische und verantwortungsvolle Personalvermittlung.
Kann die Beschäftigung verlängert werden?
Was ist mit der Unterkunft?
Die Unterkunft wird von den Studierenden selbst gebucht und bezahlt; Kontext unterstützt mit Hinweisen und Kontakten. Rund 15–20 € pro Tag und eine eventuelle Kaution sind Richtwerte und hängen vom Angebot ab.
Eine Unterkunft oder aktive Unterstützung seitens des Arbeitgebers ist sehr willkommen und erleichtert die Planung erheblich. Falls Sie eine Unterkunft anbieten können, geben Sie dies bitte in der Bedarfsmeldung an.